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DIE KATHOLISCHE KIRCHE KARLSBURGS IN DER ZEIT DES KOMMUNISMUS
THE CATHOLIC CHURCH FROM ALBA-IULIA IN THE PERIOD OF COMMUNISM

Author(s): József Marton
Subject(s): Christian Theology and Religion
Published by: Studia Universitatis Babes-Bolyai
Keywords: Kommunismus; katholische Kirche; Áron Márton; Bischof; Klerus; Priesterseminar.

Summary/Abstract: Die römisch-katholische Kirche geriet in Rumänien zwischen 1948 und 1990 in außergesetzlichen Stand. Das Kultusministe¬rium hat den auf Grund des Kirchengesetzbuchs verfassten Organisations- und Betätigungsstatut nicht genehmigt. Die rumänische kommunistische Regierung förderte, dem chinesischen Verfahren ähnlich, die Errichtung einer Nationalkirche. Ihre Bestrebung traf auf größeren Widerstand als erwartet; die Priester und Ordensleute, mit den Bischöfen an ihrer Spitze, waren lieber zum Gefängnis als zur Ergebung bereit. Deswegen war der Klerus in den Augen der staatlichen Behörden „Feind Nr. 1 der Demokra¬tie“. Áron Márton, Bischof von Karlsburg (Alba Iulia), wird wegen seiner entschiedenen Auftreten und richtunggebenden Rolle, von den lateinisch- und griechisch-katholischen Priestern und Gläubigern Rumäniens gleicher¬maßen als Symbol des Widerstands angesehen. Das Jahr 1948 brachte die vollkommene Einrichtung des Kommunismus in der Volksrepublik Rumänien mit sich. Hinter den schnell ablaufenden politischen Ereignissen ist die Religionsfeindlichkeit als der Richtlinie des atheistischen Propagandas evident geworden. Die religiösen Konfes-sionen mussten schon in diesem Jahr zwischen Überleben durch Kompromiss oder Standhaftigkeit mit Kirchenverfolgung entscheiden. Die katholische Kirche hatte nicht einmal diese Entscheidungs¬möglich¬keit, denn die Gesetze und Erlässe enthielten Bedingungen, die für sie im Vornherein inakzeptabel waren. Ihr wurde aber die mit der Selbstver¬nichtung gleichwertige Möglichkeit der Errichtung einer Nationalkirche angeboten. 1948 verlangte das kommunistische Kabinett von den Kirchen aller Konfessionen die Verfassung eines Statutes, bezüglich ihrer Organisation und Tätigkeit. In kirchlichen Kreisen war schon zu vermuten, dass diese, für die katholische Kirche unerfüllbare Forderung (einige Monaten später zum Gesetz erhoben) die juristische Basis ihrer Verunmöglichung und Verfolgung darstellen wird. Die katholische Kirche, obwohl sie in Rumänien die zweitgrößte Konfes¬sion nach der Orthodoxie vertrat, konnte, mangels eines Organisations- und Betätigungsstatutes, nur außer Gesetz, als geduldete Kirche existie¬ren. Aber auch in diesem Zustand hat sie sich der staatlichen Kontrolle nicht entziehen können. Die katholische Kirche ohne Statut wurde auf jeden Fall anders beurteilt und ungünstiger behandelt als die anderen.

  • Issue Year: 2012
  • Issue No: 1
  • Page Range: 3-26
  • Page Count: 24
  • Language: German