Relations between the Saxon Nation University and the Diocese of Transylvania on the eve of the Reformation (1513-1524) Cover Image
  • Price 4.90 €

Die Beziehungen zwischen der Sächsischen Nationsuniversität und dem Bistum Siebenbürgen am Vorabend der Reformation (1513-1524)
Relations between the Saxon Nation University and the Diocese of Transylvania on the eve of the Reformation (1513-1524)

Author(s): Mihai Kovács
Contributor(s): Antonia Cecilia Muntean (Translator)
Subject(s): Christian Theology and Religion, History of Church(es), Economic history, Political history, Politics and religion, 16th Century, History of Religion
Published by: Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde
Keywords: 1513-1524; Saxon Nation University; Diocese of Transylvania; Reformation; Martin Luther; Spread of the Reformation; Transylvanian Reformation;

Summary/Abstract: 1520 traf eine von Bischof Ferenc Várdai nach Weißenburg einberufene Synode eine Reihe von Entscheidungen, die den Klerus der sächsischen Pfarreien auf dem Gebiet der Diözese zutiefst beunruhigten. Ein wesentlicher Teil des als Pfarrerbe verbliebenen Vermögens befand sich im Besitz des Bischofs und wurde für den Bau der Kathedrale (ad fabricam ecclesie cathedralis) und für die Wartung des bischöflichen Hofes (mensa episcopalis) bestimmt. Von nun an musste das cathedraticum, die übliche Gebühr von einem Gulden, die von den Pfarreien an die Erzdiakonate zu zahlen war, auch von den Rektoren aller Kapellen entrichtet werden. Allen, die wissentlich oder unwissentlich Zehntbetrug begangen hatten, sollten die Pfründen entzogen, und sie sollten exkommuniziert werden. Das Konkubinat der Priester sollte ebenfalls sehr hart bestraft werden: mit einer Geldstrafe von fünf Gulden und, bei Nichtzahlung, mit Pfründenentzug, Exkommunikation und Inhaftierung. Die Dekane durften vorerst in Eherechtsstreitigkeiten nicht mehr urteilen. Eine weitere Unzufriedenheit der sächsischen Priester bezog sich auf die Tatsache, dass die dem Bischof zustehenden Steuern nicht mehr in der Hermannstädter Mark in Höhe von 4 Goldgulden erhoben wurden, sondern in der Ofener Mark in Höhe von 6 Gulden.

  • Issue Year: 42/2019
  • Issue No: _
  • Page Range: 36-44
  • Page Count: 9
  • Language: German