MACHT ES SINN DIE ARBEIT DER BEWÄHRUNGSHILFE NACH DER RÜCKFÄLLIGKEIT DER PROBANDEN ZU BEURTEILEN? Cover Image

Ar prasminga probacijos tarnybų darbą vertinti pagal probuojamųjų recidyvą?
MACHT ES SINN DIE ARBEIT DER BEWÄHRUNGSHILFE NACH DER RÜCKFÄLLIGKEIT DER PROBANDEN ZU BEURTEILEN?

Author(s): Gintautas Sakalauskas
Subject(s): Criminal Law
Published by: Lietuvos teisės institutas

Summary/Abstract: Im Aufsatz wird die Tätigkeit der Bewährungshilfe in Litauen analysiert und eine grundsätzliche Frage gestellt, warum die Effizienz ihrer Tätigkeit immer noch nach der registrierten Rückfälligkeit ihrer Klientel beurteilt wird? Zeigt die registrierte Rückfälligkeit der Probanden wirklich die Qualität und Effizienz der Bewährungshilfe? Kann man die registrierte Rückfälligkeit objektiv bemessen oder ist das nur eine wenig was aussagende relative Zahl? Die Effizienz der Bewährungshilfe sollte nicht nach der registrierten Rückfälligkeit der Probanden bemessen werden (obwohl das einer der von der Strafvollzugsabteilung des Justizministeriums offiziell festgelegten Kriterien ist), weil: a) die Bewährungshelfer können ihre Klientel nicht auswählen, die Bewährungszeit wird vom Gericht festgelegt; b) die Voraussetzungen der Bewährung und die Kontakte der Klienten mit einem Bewährungshelfer sind nur episodische Ereignisse, meistens haben sie keinen entscheidenden Einfluß auf die Lebensrealität der Probanden; c) die Rückfälligkeit der Probanden bedeutet nicht unbedingt, daß sich ihr Verhalten nicht in eine gute Richtung verändert und das ein Bewährungshelfer keinen guten Einfluß auf sie gemacht hat; d) die positiven Folgen der erfolgreichen Bewährungszeit können auch nur nach vielen Jahren sichtbar werden; e) relativ einfach kann man die Rückfälligkeit nur nach registrierten Straftaten berechnen, die Erforschung des Dunkelfeldes (der wirklichen Lage der Rückfälligkeit) braucht viele finanzielle und personale Ressourcen; f) es ist unmöglich festzulegen, welche Rückfälligkeit als eine “übliche” oder “normale” betrachtet werden soll, von deren Abweichung die besseren oder schlechteren Ergebnisse festgestellt werden sollten; g) wenn die registrierte Rückfälligkeit ein Beweis für die “schlechte Arbeit” des Bewährungshelfers ist, dann sollte er sich für ihre Verdunkelung interessiert sein (was natürlich nicht vertretbar ist); h) wenn die registrierte Rückfälligkeit als ein wichtiges und objektives Kriterium für die Effizienz der Bewährungshilfe betrachtet wird, dann neigt man auch zu dem Vergleich der unterschiedlichen Bewährungsämter, was zu den weiteren Mißverständnissen führt. Man muß die Rückfälligkeit der Probanden erforschen, es muß aber die wirkliche (auch die latente), nicht nur die registrierte Rückfälligkeit erforscht werden. Und die Ergebnisse solcher Forschung sollte nicht als Effizienz der Arbeit der Bewährungshilfe, sondern des (Mis-)Erfolgs des ganzen Systems betrachtet werden. Am Ende des Aufsatzes wird ein mögliches Model der Kriterien dargestellt, das für die Bewertung der Arbeit der Bewährungshilfe verwendet werden könnte. Es ist aber sehr wichtig, daß die Bewährungshilfe selbst nach den passenden und die Wirklichkeit ihrer Arbeit darstellenden Kriterien sucht, damit sie die Effizienz ihrer Arbeit objektiv einschätzen und die Beispiele der guten Praxis weiterentwickeln könnte.

  • Issue Year: 2014
  • Issue No: 86 (4)
  • Page Range: 5-28
  • Page Count: 24
  • Language: Lithuanian