Work of Music – Musical-Aesthetic and Legal Conception: On the Protection of the Copyright for a Work of Music in Dependence upon Transformation of the Musical Paradigma and Shifts in Terminology
Work of Music – Musical-Aesthetic and Legal Conception: On the Protection of the Copyright for a Work of Music in Dependence upon Transformation of the Musical Paradigma and Shifts in Terminology
Author(s): Václav KramářSubject(s): Music, Aesthetics, Sociology of Art, Sociology of Law
Published by: Univerzita Palackého v Olomouci
Keywords: music; aesthetic; copyright; law; art;
Summary/Abstract: Wir versuchten, die Nuancen im unterschiedlichen Verständnis der Definition eines Kunstwerkes im Bereich der Musikwissenschaft und des Rechtes herauszufinden. Auf Grund der musikalischen Ästhetik legten wir folgende grundlegende Kriterien für die Beurteilung von musikalischen Werken fest: die Intentionalität eines Kunstobjektes, die Existenz einer Eintragung seiner Struktur (in Form einer Notenschrift oder einer Tonaufnahme), die Komponiertheit (respektive die Bindung an einen Autor), die Beständigkeit - Geschlossenheit in der Zeit und die Individualität einer solchen Erscheinung (Unwiederholbarkeit, Einzigartigkeit). In der tschechischen rechtlichen Regelung findet man die Definition für die Kriterien der Kunstwerke im §2 des Urhebergesetzes. Es geht hier um ein Ergebnis der kreativen Tätigkeit eines Autors, um die Einzigartigkeit des Werkes, seine Darbietung in jedweder mit den Sinnen wahrnehmbaren Gestalt (auch vorübergehend, nicht beständig), mit der Ambition einer künstlerischen Wirkung, wobei dieses Werk gleichzeitig nicht aus dem urheberrechtlichen Schutz ausgeschlossen ist (zum Beispiel ein abschließend definiertes amtliches Werk oder Produkt der traditionellen Volkskultur, falls der Name des Autors nicht allgemein bekannt ist). Unterschiede stellen wir im Charakter des geschützten Objektes fest - das Recht versteht als Kunstwerk auch einmalige und improvisierte Erscheinungen, als Bedingungen erwartet man lediglich deren künstlerische Ambition und wenigstens eine Aufführung. Es ist dabei sogar noch nicht einmal die Fixierung in Form einer Notenschrift oder einer Tonaufnahme erforderlich. Aus der urheberrechtlichen Auffassung wurden auch qualitative Hilfskriterien gestrichen (aus der Sicht der Musikästhetik gelten auch ein "Nicht-Werk", eventuell ein Teil eines musikalischen Artefakts als ein musikalisches Werk). Als schwierig erweisen sich moderne Kompositionsverfahren, bei denen der Anspruch der Einzigartigkeit einer konkreten Komposition nicht genügend eingehalten wird (dabei ist das Urheberrecht mit der musikalisch ästhetischen Sicht jedoch identisch). Auch der wachsende und sich immer weiter differenzierende Bereich der nicht-artifiziellen Musik erschwert eine eindeutige Beurteilung der Kriterien einzelner künstlerischer Leistungen. Schrittweise gehen die Grenzen zwischen der artifiziellen und nicht-artifiziellen Musik verloren. Es ergeben sich ebenfalls neue Fragen im Zusammenhang mit dem technischen Fortschritt der Aufnahmetechnik, der Digitalisierung, sowie dem Sampeln (bewusste Verwendung eines Teiles einer fremden Komposition, es reicht auch eine bloße spezifische Tonfarbe - so genannter Sound). Es stellt sich die Frage, ob dann wirklich alle musikalischen Komponenten und Seiten eines konkreten Werks in gleichem Maße geschützt sind und ob ein Werk der artifiziellen Musik genauso wie ein Werk der nicht-artifiziellen Musik zu beurteilen ist. Die Musiktheorie, die Ästhetik sowie die Rechtstheorie sollten sich in der nahen Zukunft mit allen diesen relativ neuen Phänomenen auseinandersetzen und den Begriff "das Musikwerk" theoretisch exakter definieren.
Journal: Musicologica Olomucensia
- Issue Year: 10/2009
- Issue No: 1
- Page Range: 109-123
- Page Count: 15
- Language: English