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Origin and Beginnings of the Protection of Authors of Works of Art
Origin and Beginnings of the Protection of Authors of Works of Art

Author(s): Václav Kramář
Contributor(s): Jaroslav Peprník (Translator)
Subject(s): Sociology of Art, Sociology of Law, History of Art
Published by: Univerzita Palackého v Olomouci
Keywords: Work of art; music copyright; law;

Summary/Abstract: Bei unserer Suche nach den Wurzeln des Urheberrechtes selbst müssen wir nicht in eine allzu weite Vergangenheit zurückgehen. Etwas anderes ist es aber, wenn wir versuchen, die ersten Bemühungen um eine rechtliche Auffassung des urheberischen Schaffenswerkes, einzelner Produkte und der Stellung der Autoren nachzuvollziehen. Dazu lassen wir uns bis in den Zeitraum des antiken Griechenlands und Roms zurückführen, wobei aber deren Rechtssysteme nicht in der Lage waren, den Begriff des immateriellen Eigentums zu erfassen. Die Urheberwerke wurden deswegen als bewegliche materielle Gegenstände behandelt. Über die entsprechenden Rechte verfügte also derjenige, der die Sache in Besitz hat, mit dem Verkauf der Sache verzichtete der Autor auf jedwede Rechte. Sollte das Werk entwendet werden, gab es zum Schutz der Rechte nur allgemeine Sachklagen. Zum Ehrenschutz konnte dann der Beschädigte eine Privatklage gegen die Person, die das Werk unberechtigterweise nutzte, veröffentlichte oder darin eingriff, einreichen. Die plagiatorische Aneignung eines Werkes, was man als Diebstahl ansah, wurde in Rom mit Hilfe der Lex Fabia verfolgt. Autoren von musikalischen und dramatischen Werken beteiligten sich an öffentlichen Wettbewerben, die ihnen ein gewisses Maß an Urheberschutz für ihre Werke gewährleistete. Zu den häufiger vorkommenden Erscheinungsformen gehörte das Mäzenatentum. Das Mittelalter setzte einige Trends, wie zum Beispiel die Tätigkeit von Mäzenen, fort, wobei diese Rolle von der Kirche, den Adeligen oder den Herrschern übernommen wurde. Am Anfang mangelte es an ursprünglichen Urheberwerken, lange Zeit unterstützte man sogar die Herstellung von Plagiaten. Auch die Stellung der Kirche und ihre Bemühungen um die geistige Reinheit der Musik spielten hier ihre Rolle. Es entstanden sogenannte Zünfte, Berufs- und Standesvereine zum Schutz der Interessen ihrer Mitglieder. Darüber hinaus wurden von einem Herrscher Privilegien als einmalige Berechtigungen zu einer gewissen Tätigkeit verliehen, durch welche die Autoren meistens zu Gunsten von Herausgebern benachteiligt wurden. Mit der Zeit verbesserte sich die Situation durch verschiedene Eigentumstheorien für das urheberrechtliche Schaffen der Künstler und später auch durch eine personalrechtliche Verfassung der Anhänger des natürlichen Rechts. Der Autor tritt in den Vordergrund, sein Werk wird als sein geistiges Eigentum betrachtet. Derartige Theorien, die unter anderem von Kant und Fichte angedeutet wurden, trugen zu den ersten Kodifikationen des Urheberrechtes im 18. Jahrhundert (England, Frankreich) bei. Es ist zu erwähnen, dass man noch lange versuchte, die Auszahlung der Urhebertantiemen zu umgehen, und die Vergütung zum Beispiel durch freie Exemplare, Dedikationen und Subskriptionsverträge mit den Herausgebern zu ersetzen.

  • Issue Year: 11/2010
  • Issue No: 1
  • Page Range: 57-68
  • Page Count: 12
  • Language: English
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