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Expansiunea regatului ungar1, Terra Deserta, aşezarea oaspeţilor şi instalarea cavalerilor teutoni
Expansion of the Hungarian kingdom, Terra Deserta, guests placement and installation of the Teutonic Knights

Author(s): Maria-Emilia Crîngaci-Ţiplic
Subject(s): History
Published by: Editura Universitatii LUCIAN BLAGA din Sibiu
Keywords: Arpadian Kingdom; 12th-13th Centuries; Burzenland; Szeklers; German Hospites / Transylvanian Saxons; Teutonic Knights; fundus regius; terra deserta; hospes, Archaeology

Summary/Abstract: Die Vorrückung der Grenzen des Arpadenreiches vom Westen nach dem Südosten Siebenbürgens kann von mehreren Standpunkten aus untersucht werden: vom Gesichtpunkt der Bewegungsetappen der Szekler, aufgrund der Untersuchung der Ortsnamen, der urkundlichen Belege, aus der Perspektive der Kartierung der archäologischen Funde aus den Nekropolen. Als die Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen in die zukünftige Hermannstädter Provinz begann, war die administrativ-territoriale Lage in Südsiebenbürgen die folgende: das Weißenburger Komitat, dessen territoriellen Grenzen für die Mitte des 12. Jahrhundert nur schwer festgelegt werden können, war in jedem Fall im Norden (Krakau,Krapundorf, Lammdorf) und im Süden teilweise vom Sachsenland/Königsboden mit dem Zentrum in Broos und vom Szeklerland mit dem Zentrum in Mühlbach umgrenzt; wir wissen noch, daß die Alt-Linie von den Szeklern und Petschenegen durch ein bereits erwähntes gyepű-System gesichert wurde und daß die Harbach-Hochebene eine terra deserta war; eine Unbekannte bleibt die Landsenke-Flur des Apold-Flusses und die vom Zibin-Fluß durchquerte Sălişte-Landsenke, die eine wichtige Verbindungs- und Kommunikationsbrücke zwischen der Hermannstädter und Mühlbacher Landsenke, bzw. zwischen den Alt und Mieresch Flußrouten bilden. Die Ansiedlung mit westeuropäischen Siedlern wurde von Geisa II. in einem Raum begonnen, der mindestens seit einem, oder sogar zwei Jahrzehnt(en) erobert worden war, der am Ende des 12. Jahrhundert in den Urkunden „desertum” genannt wurde. Wenn der Augenblick und der Kontext in Betracht gezogen werden, in dem der Terminus terra deserta in den Urkunden erwähnt wurde, erhält der Sinn und die Bedeutung von desertum bei einer aufmerksamen Untersuchung seines Auftauchens in den Urkunden vor allem aus rechtlicher Perspektive oder vom Standpunkt des Besitzrechtes eine neue Konnotation. Vom gerichtlichen Standpunkt aus ist das „desertum”ein Rechtsterminus, der von der königlichen Kanzlei, für die Königsdomäne ohne Einkünfte oder jegliche Gewinne benutzt wurde, die vom gerichtlichen und schriftlich eingetragenen Standpunkt aus in Besitz gesetzt werden sollte, unabhängig davon, ob das gewisse Territorium bewohnt war oder nicht.

  • Issue Year: 2010
  • Issue No: VII
  • Page Range: 97-117
  • Page Count: 21
  • Language: Romanian