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The incorporation of Roman law into Bohemian municipal law in the 16th century
The incorporation of Roman law into Bohemian municipal law in the 16th century

Author(s): Petra Skřejpková
Subject(s): History of Law, Constitutional Law, Civil Law, 16th Century
Published by: Verlag Herder-Institut
Keywords: Incorporation; Roman law; Bohemian municipal law; 16th century;

Summary/Abstract: Die Rezeption des römischen Rechts in den böhmischen Ländern war auf den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich ausgeprägt. Was das Landrecht betrifft, so scheiterte eine Übernahme des römischen Rechts am Widerstand des Adels. Auch die Gründung der Prager Universität im Jahre 1348 verhalf dem römischen Recht nicht zu einer stärkeren Verbreitung in den böhmischen Ländern. Die Lehre des römischen Rechts blieb im 14. Jahrhundert eine Ausnahme und erlangte auch in den folgenden Jahrhunderten keine größere Bedeutung. Erst im 17. Jahrhundert avancierte das römische Recht zu einem Hauptgegenstand an den Juristischen Fakultäten. Demgegenüber war der römischrechtliche Einfluss im Stadtrecht groß, wie etwa das um 1305 von dem italienischen Kommentator Gozzius von Orvieto verfasste Ius Regale Montanorum belegt. Auch das als „Brünner Schöffenbuch“ (1353) bekannte Stadtrechtsbuch des Brünner Schreibers Johann, eine Sammlung einzelner Gerichtsurteile samt Kommentaren, legt aufgrund der wiederholten Zitate aus den Digesta, dem Codex und den Novellae nahe, dass der Verfasser grundlegende Kenntnisse des römischen Rechts besaß. Eines der herausragendsten Beispiele für die Rezeption des römischen Rechts in den böhmischen Ländern im 16. Jahrhundert war die vom König sanktionierte Kodifikation von Stadtrechten des bedeutenden Rechtsgelehrten Paul Christian von Koldin (1579). Die Unterteilung des Privatrechts in ius naturale, ius gentium und ius civile hatte Koldin von Gaius und den Justinianischen Institutiones übernommen. Zudem zeigt seine Zusammenstellung, dass auch die Bedeutung des römischen Strafrechts anders als vielfach angenommen keineswegs unerheblich war. Die Gesetze zur Ahndung von Grabschändungen oder des Menschenraubs (plagium) weisen deutliche Parallelen zu römischrechtlichen Bestimmungen auf. Weitere Einflüsse aus dem römischen Recht bestanden in der Regelung gerichtlicher Verfahren sowie von Verträgen zur Besitzüberlassung. Teile der Koldinschen Kodifikation blieben bis 1811 in Kraft. In der Entwurfsphase des Codex Theresianus Ende des 18. Jahrhunderts fand die Kodifikation vor allem hinsichtlich des gegenseitigen Verhältnisses von Recht und Gewohnheit, der subsidiären Anwendung einheimischen böhmischen Rechts, der Schließung gesetzlicher Schlupflöcher, in Bezug auf Interpretationsregeln usw. Berücksichtigung. Daher kam der Lehre des römischen Rechts nun große Bedeutung an den Juristischen Fakultäten zu.

  • Issue Year: 58/2009
  • Issue No: 3
  • Page Range: 344-356
  • Page Count: 13
  • Language: English