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Prirodno pravo i samoupravna zajednica
Natural law and self-governing community

Author(s): Davor Rodin
Subject(s): Politics, Metaphysics, Political Theory, Political Sciences, Philosophy of Law
Published by: Fakultet političkih znanosti u Zagrebu
Keywords: Natural law; self-governing community;

Summary/Abstract: Am Beispiel der Kantschen Sitte.nlehre untersucht der Autor das Ver- hlntnis der neuzeitlicben Metapbysik und des neuzeitlicben Naturrechts. Der Autor schliesst seine Untersuchung mit der folgenden Zusammenfassung: Die Philosophie des Selbstbewusstseins muss sich aus ihrer scbeinbar offenen ent- wicklungsstufe in das geschlossene System der Organisation des Wissens (Logik), die Philosophie der Freiheit (praktische Philosophie) aus ihrer formalen Spontanita.t in das System der Sittlicbkeit entwickeln. Einerseits schliesst sich das Wissen, anderseits die Freibeit in das festgeschlossene System und auf dem Hintergrund der wisse.nschaftlichen und sittlichen Systems liegt das System der wissenschaftlich-tehnischen Produktion des Lebens. Alle drei Systeme: System des Wissens, der Sittlicbkeit und des Lebens machen das Weltgefiige als reine Form des gegenwartigen Daseins des Menschen auf der Erde aus. Das neuzetliche Versta..ndnis des Wesens (ousia) als der reinen Form wird dadurch in allen Gebieten des geschichtlichen Lebens sichtbar. Die Umkehr im Gange dieser Entwicklung der vollstii.ndigen Formalisation des ganzen Daseins ist nur durch die Erinnerung auf die alte Bedeutung des Wesens als Natur (Physis) moglich. Natiirlich bat diese Erinnerung nur einen beschrenkten methodologischen Sinn und man muss sich vor allen restauratorischen Fehlgriffe die aut die Wiederholung der Vergangenheit zielen bilten. Die Erinnerung auf die alte Bedeutung des Wesens hatte nur dann ibren berecbtigten Sinh wenn man den entleerten Formen des gegenwartigen Lebens durch das neue Leben den Inhalt zurtickgeben konnte. Den leeren Formen des gegenwartigen Lebens kann man aber den Inhalt nicht zuriickgeben weil das Wesen des neuzeitlichen Seins, wie gezeigt worden ist, formal nlimlich inhaltslos ist. Die Aufgabe des nachbtirgeslicben Naturrechts, falls es die Gegenwart aus einem wesentlich neuen Verstandnis des Seins denken mochte ware also an der festen Struktur der Systems des Wissens, der Sittlichkeit und des Lebensbetriebes die Vorzeichen des neuen Lebens zu entdecken.

  • Issue Year: VII/1970
  • Issue No: 03-04
  • Page Range: 333-347
  • Page Count: 15
  • Language: Croatian