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O EVENTUALNOM UMIŠLJAJU
ABOUT POSSIBLE INTENT

Author(s): Claus Roxin
Contributor(s): Ivana Marković (Translator)
Subject(s): Criminal Law, Criminology
Published by: Правни факултет Универзитета у Београду
Keywords: Criminal law; intent; Theory of will;

Summary/Abstract: Die Abgrenzung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) von der Fahrlässigkeit gehört zu den umstrittensten Fragen der Vorsatzlehre. Nach anfänglichen Definitionsversuchen des dolus eventualis hat der Gesetzgeber letztendlich doch auf eine Regelung über den bedingten Vorsatz im deutschen Strafgesetzbuch verzichtet und diese Frage vielmehr der Wissenschaft und Rechtsprechung überlassen. Nach einer kurzen Erklärung zur unumstrittenen Abgrenzung des dolus eventualis von den beiden anderen Erscheinungsformen des Vorsatzes, der Absicht und dem dolus directus, wird etwas näher auf die Vorstellungs– und die Willenstheorie (auch Billigungs– oder Einwilligungstheorie genannt) eingegangen, wobei auch die Schwächen beider Theorien aufgezeigt werden. Diese werden konkret am Lederriemenfall aus dem Jahre 1955., einem leading case der deutschen Rechtsprechung erörtert, in welchem der Bundesgerichtshof der Billigungstheorie einen anderen Sinn, bzw. eine dritte Lösung, die zwischen der Vorstellungs– und der ursprünglichen Billigungstheorie liegt, gegeben hat. Die Strafwürdigkeitsdifferenz, die zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit besteht, soll am präzisesten durch eine „Entscheidung für die mögliche Rechtsgutverletzung“ als Abgrenzungskriterium in einer zur Entscheidung zwingenden Abwägungssituation wiedergegeben werden, welches nicht nur den quantitativen, sondern auch einen qualitativen Unterschied zum Ausdruck bringt (vom Bundesgerichtshof in Form der verfehlten Terminologie des „billigenden Inkaufnehmens“ praktiziert).

  • Issue Year: 2010
  • Issue No: 1
  • Page Range: 5-17
  • Page Count: 13
  • Language: Serbian