Amnesty for Political Offenses During the 1st Czechoslovak Republic Cover Image

Amnestie politických deliktů v době 1. Československé republiky
Amnesty for Political Offenses During the 1st Czechoslovak Republic

Author(s): Jiří Šouša
Subject(s): History of Law, Criminal Law, Political history, Recent History (1900 till today), Penal Policy
Published by: Národní archiv
Keywords: Czechoslovak Republic; political offenses; amnesty;

Summary/Abstract: Der Artikel handelt über die Problematik der Rechtsregelung der Amnestie von politischen Delikten in der Aera der 1. Tschechoslowakischen Republik. Die Th eorie und Praxis der Zwischenkriegszeit bezüglich der materiellrechtlichen und prozessualen Regelung (insgesamt Amnestien) der politischen Delikte schloss kontinuierlich an die österreichische, bzw. österreichisch-ungarische Rechtsordnung an. Die Rechtssprechung über die politischen Strafsachen war in der ersten Tschechoslowakischen Republik seit Anfang relativ hart. Noch strenger wurde sie nach der Annahme des Gesetzes zum Schutze der Republik. Man muss sich aber klar werden, dass damals die Verbindlichkeit der Subsidiarität der Strafrepression existierte damals nicht und die Republik musste sich dabei in der Zeit der Habsburgermonarchie inspirieren Der Rahmen der politischen Delikte war per se ziemlich unbestimmt. Es wurden die politischen Delikte und Delikte, die aus politischen Beweggründen begangen wurden, unterschieden. Die Merkmale des Verfahrens über politische Delikte führten dazu, dass die Verurteilten von der Öff entlichkeit anders als die Kriminellen angesehen wurden. Die Amnestien der politischen Delikte wurden deshalb positiv empfangen, und zwar als ein Korrektiv der Härte des Urteils. Von 17 Amnestien, die in der Jahren 1918–1938 erklärt wurden, kann man 13 als ausschließlich oder meistens Amnestien der politischen Delikte bezeichnen. In der Terminologie war zwischen der Amnestien, Gnaden oder Massenbegnadingungen kein merkmaler Unterschied. Jede Amnestie musste aber gewissen gemeinsamen Essentialmerkmalen entsprechen. Neben der Normativität, die aus Verfassungsgesetzen hervorging, waren es der Unterschrift , die nicht vorausbestimmte Massenhaft igkeit, der Zweck der Amnestie, der Anlass der Amnestie und deren Proportionalität. Die Amnestien wurden zu wichtigen und oft benutzten Rechtsinstrumenten zum Einhalten der Ordnung, Gerechtigkeit, innerstaatlichen Stabilität und der gesellschaft - lichen Harmonie. Eine weitere Bedeutung der Amnestie der politischen Delikte in den Jahren 1918–1938 stand mit den Veränderungen der Strafpolitik und Dekriminalisierung gewisser Taten zusammen. In Anbetracht des Prozesses der Vorbereitung, Annahme oder Durchführung der Amnestien der politischen Delikte in der Tschechoslowakei der Zwischenkriegszeit kann man sagen, dass obwohl die Amnestie im Zuständigkeitsbereich des Präsidenten blieb, war er im Kontrast zu den Gnaden weniger aktiv.

  • Issue Year: 24/2016
  • Issue No: 2
  • Page Range: 42-69
  • Page Count: 28
  • Language: Czech