OPTIMO PRINCIPI RESTITUTORI DACIAE
Angaben zur bildlichen Darstellung eines politischen Topos aus dem 18. Jahrhundert
Der Westen und der Süden von Siebenbürgen gehörten zwischen 106 und 271 n. Chr. Als Provinz Dakien zum römischen Reich. Seit Anfang des 11. Jahrhunderts war Siebenbürgen – unter der Führung des königlichen Statthalters, des Wojwoden – Teil des ungarischen Königreichs. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde es, nachdem Ungarn infolge der türkischen Eroberung beziehungsweise der Thronstreitigkeiten mit den Habsburgern in drei Teile zerfiel, unter osmanischer Obrigkeit selbständiges Fürstentum. Das Osmanische Reich war erst zum Ende des 17. Jahrhunderts so geschwächt, dass die vereinigten europäischen Heere unter der Führung der Habsburger den Großteil des ehemaligen ungarischen Königreichs von osmanischer Herrschaft befreien konnten. Das 1691 von Kaiser Leopold I. (1658-1705) erlassene Diploma Leopoldinum gliederte Siebenbürgen als selbständige Provinz dem Habsburger Reich an, behielt aber die meisten der vorhandenen Freiheitsrechte und Privilegien – darunter die in Europa einzigartige Religionsfreiheit – bei. Im Jahr 1696 entstand in Wien die Siebenbürgische Hofkanzlei für alle Angelegenheiten die neue Provinz betreffend, und anstelle eines Fürsten waltete nun ein Statthalter, der den kaiserlichen Hof vertrat. Obwohl 1704 die siebenbürgische Landesversammlung den Führer des Freiheitskampfes gegen die Habsburger, Ferenc II. Rákóczi (1676-1735) zum Fürsten wählte, wurde nach der Niederwerfung des Freiheitskampfes (1711) die habsburgische Herrschaft in Siebenbürgen gefestigt.
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